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Der Antrag dient der Ausstellung eines Erkennungsausweises für Hobbyisten, die etwa auf Flohmärkten aktiv sind, gemäß dem Landesregierungsbeschluss vom 4. Juni 2024.
10.04.2025
Das Dokument beschreibt den Antrag zur Ausstellung eines Erkennungsausweises für Hobbyisten gemäß dem Beschluss der Landesregierung vom 4. Juni 2024, Nr. 435.
Es enthält ein Formular, das ausgefüllt werden muss, und richtet sich an Personen, die etwa bei Flohmärkten tätig sind.
Zuständig für die Ausstellung ist die Ortspolizei Sarntal, die auch als Kontaktstelle angegeben ist.
Zuletzt aktualisiert: 22.07.2025, 15:30 Uhr