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Die Ersatzerklärung für die Stempelmarke bestätigt bei digital übermittelten Anträgen, dass eine bestimmte Marke entwertet und ordnungsgemäß verwendet wurde.
03.09.2025
Die Ersatzerklärung für die Stempelmarke dient dazu, bei digital übermittelten Anträgen die Entrichtung der Stempelsteuer rechtsverbindlich zu bestätigen.
Der/die Unterzeichnende erklärt unter strafrechtlicher Verantwortung, dass eine bestimmte Stempelmarke entwertet und für das jeweilige Ansuchen oder die Ausstellung der Maßnahme verwendet wurde.
Das Original der Erklärung muss am Sitz der Firma aufbewahrt und bei Kontrollen vorgelegt werden können.
Zuletzt aktualisiert: 03.09.2025, 16:26 Uhr