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Für Veranstaltungen muss mindestens 5 Tage vorher eine zertifizierte Meldung eingereicht werden.
03.09.2025
Für öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 500 Gästen, die vor 03:00 Uhr enden und in bereits als geeignet eingestuften Räumlichkeiten stattfinden, muss mindestens 5 Tage vor Beginn eine zertifizierte Meldung beim Lizenzamt eingereicht werden.
Ab 22:00 Uhr darf dabei die Nachtruhe der Nachbarschaft nicht gestört werden.
Eine Kopie der Meldung gilt als Bewilligung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Zuletzt aktualisiert: 13.11.2025, 16:42 Uhr