Zertifizierte Meldung (ZMT)

Für Veranstaltungen muss mindestens 5 Tage vorher eine zertifizierte Meldung (ZMT) eingereicht werden.

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Veröffentlichungsdatum

13.11.2025

Beschreibung

Für die Durchführung von Live-Vorführungen mit kulturellen Aktivitäten wie Theater, Musik, Tanz, Musical oder Filmvorführungen, die zwischen 8.00 Uhr und 1.00 Uhr des folgenden Tages für maximal 2.000 Teilnehmern/innen stattfinden, ist die Zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZMT) mindestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

13.11.2025

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Zuletzt aktualisiert: 13.11.2025, 16:45 Uhr

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