Wiederherstellung der bestehenden Leitplanken auf dem ländlichen Wegenetz: Ernennung eines einzigen EPV,Genehmigung der Projektunterlagen,Festlegung des Systems zur Auswahl des Auftragnehmers, der Kriterien und der Zuschlagsmethode

Der Beschluss der Gemeinde Sarntal vom 30. April 2025 regelt die ordnungsgemäße Vergabe und Ausführung des Leitplanken-Erneuerungsprojekts im ländlichen Straßennetz gemäß PNRR, bestimmt einen einzigen Projektverantwortlichen und legt transparente Auswahlkriterien für den Auftragnehmer fest.

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Veröffentlichungsdatum

30.04.2025

Beschreibung

Der Beschluss der Gemeinde Sarntal vom 30. April 2025 regelt die Vergabe und technische Umsetzung des Projekts zur Erneuerung der Leitplanken im ländlichen Straßennetz im Rahmen des staatlichen Wiederaufbauplans PNRR. 

 Dabei wird ein einiger Projektverantwortlicher (EPV) bestimmt, die Projektunterlagen genehmigt sowie das Verfahren zur Auswahl des Auftragnehmers mitsamt Bewertungskriterien und Zuschlagsmethode festgelegt. 

Ziel ist es, eine transparente und gesetzeskonforme Infrastrukturmaßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in alpinen Gebieten sicherzustellen.

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30.04.2025

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Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 15:21 Uhr