Bewaffnung der Gemeindepolizei

Das Dokument der Gemeinde Sarntal aus dem Jahr 1993 legt fest, unter welchen Bedingungen die Ortspolizei bewaffnet sein darf und welche Ausrüstungsmittel zulässig sind.

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Veröffentlichungsdatum

21.01.1993

Beschreibung

Das Dokument der Gemeinde Sarntal aus dem Jahr 1993 regelt die Bewaffnung der Ortspolizei, also unter welchen Umständen und mit welchen Mitteln Beamte ausgerüstet sein dürfen. 

Es handelt sich um einen Rechtsakt, der sicherheitsrelevante Vorgaben zur Ausübung hoheitlicher Aufgaben der Gemeindepolizei festlegt. 

Für Rückfragen ist die Ortspolizei Sarntal erreichbar.

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Veröffentlichungsdatum

21.01.1993

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Zuletzt aktualisiert: 22.07.2025, 10:24 Uhr

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