Meldung der Veranstaltung eines lokalen Glückspiels an die Monopolverwaltung

Ergeht von der Monopolverwaltung des Staates binnen 30 Tage ab Erhalt der Mitteilung keine ausdrückliche Verweigerungsmaßnahme, gilt die Unbedenklichkeit als erteilt.

Themen
    Kategorien
    Veröffentlichungsdatum

    01.09.2025

    Beschreibung

    Zu den örtlichen Glücksspielen gehören die Lotterie, die Tombola und der Glückstopf.

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    application/pdf

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    Offene Lizenz

    Zeitraum

    Veröffentlichungsdatum

    01.09.2025

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 01.09.2025, 14:26 Uhr

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    Das Pfarrblatt der Pfarreien  Reinswald und Durnholz informiert über kirchliche Veranstaltungen, Termine...