Verordnung betreffend die Rückerstattung der Spesen der Verwalter für institutionelle Außendienste

Die Verordnung der Gemeinde Sarntal regelt die Bedingungen für die Rückerstattung von Spesen an Verwaltungsmitglieder bei institutionellen Außendiensten, um eine transparente und nachvollziehbare Vergütung sicherzustellen.

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Veröffentlichungsdatum

04.05.2016

Beschreibung

Die Verordnung der Gemeinde Sarntal vom 4. Mai 2016 regelt die Rückerstattung von Spesen an Verwaltungsmitglieder, die für institutionelle Außendienste tätig sind.

Sie definiert klar, unter welchen Bedingungen und für welche Arten von Tätigkeiten Auslagen geltend gemacht werden dürfen.  

Ziel ist es, Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Vergütung öffentlicher Aufgaben außerhalb des Gemeindeamts zu gewährleisten.

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Veröffentlichungsdatum

04.05.2016

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Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 09:39 Uhr

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