Verordnung zur Festlegung der qualitativen und quantitativen Kriterien für die Bestimmung der nicht gefährlichen Sonderabfälle, die dem Hausmüll gleichgestellt werden

Die Verordnung der Gemeinde Sarntal vom 24. Oktober 2012 legt qualitative und quantitative Kriterien fest, um bestimmte nicht gefährliche Sonderabfälle mit dem Hausmüll gleichzustellen und eine sichere, einheitliche Entsorgung im Rahmen der kommunalen Abfallwirtschaft zu gewährleisten.

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Veröffentlichungsdatum

24.10.2012

Beschreibung

Die Verordnung der Gemeinde Sarntal vom 24. Oktober 2012 legt fest, welche nicht gefährlichen Sonderabfälle dem Hausmüll gleichgestellt werden können. 

Sie definiert dafür qualitative und quantitative Kriterien, um eine einheitliche und sichere Entsorgung zu gewährleisten. 

Ziel ist es, die Abfallwirtschaft effizient zu organisieren und Umweltstandards einzuhalten.

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Veröffentlichungsdatum

24.10.2012

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Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 11:52 Uhr

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