Zertifizierte Meldung (ZMT)

Für Veranstaltungen muss mindestens 5 Tage vorher eine zertifizierte Meldung (ZMT) eingereicht werden.

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Veröffentlichungsdatum

13.11.2025

Beschreibung

Für die Durchführung von Live-Vorführungen mit kulturellen Aktivitäten wie Theater, Musik, Tanz, Musical oder Filmvorführungen, die zwischen 8.00 Uhr und 1.00 Uhr des folgenden Tages für maximal 2.000 Teilnehmern/innen stattfinden, ist die Zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZMT) mindestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

13.11.2025

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 13.11.2025, 16:45 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Pfarrblätter

Das Pfarrblatt der Pfarreien  Reinswald und Durnholz informiert über kirchliche Veranstaltungen, Termine...