Das Lizenzamt ist zuständig für Gastgewerbe, private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen, Urlaub auf dem Bauernhof-Tätigkeiten, Detailhandel mit festem Standort, besondere Verkaufsformen im Einzelhandel, Handel auf öffentlichen Flächen, Märkte, öffentliche Veranstaltungen und örtliche Glücksspiele.