Die Verordnung der Gemeinde Sarntal vom 1. Januar 2021 regelt die Erhebung von Vermögensgebühren für Konzessionen, Genehmigungen, Werbemaßnahmen und Marktbesetzungen, um die Nutzung öffentlicher Flächen und Bewilligungen transparent zu strukturieren und kommunale Einnahmen zu sichern.