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Art Bonus

Was ist Art Bonus?

Seit 2014 gibt es in Italien einen Steuerbonus für die finanzielle Förderung der Kultur und der Kulturgüter. Wer Kultur unterstützt, bekommt dafür beachtliche Steuervorteile in Form einer Steuergutschrift. Mit dem Stabilitätsgesetz 2016 wurde der sogenannte "Art Bonus" dauerhaft bestätigt.

Es handelt sich um eine Steuergutschrift in Höhe von 65% von Spenden, die der Kulturförderung dienen.

Anspruch auf die Steuergutschrift haben alle, die eine solche Spende den Vorschriften gemäß tätigen. Die Möglichkeit gilt folglich für Private ebenso wie für Unternehmen.

Für welche Art von Spenden gibt es einen Steuerbonus?

Die freiwillige Spende muss für einen der folgenden Bereiche erfolgen:

  • Instandhaltung, Schutz und Restaurierung öffentlicher Kulturgüter, wenn die Spende an die KonzessionsinhaberInnen bzw. an die beauftragte Führung der jeweiligen Güter gerichtet ist
  • Unterstützung der Kulturstätten und -einrichtungen der öffentlichen Hand (z.B. Museen, Bibliotheken, Archive)
  • Errichtung neuer Kulturstätten, Restaurierung und Ausbau der vorhandenen Einrichtungen öffentlicher Körperschaften oder Organisationen, die ohne Gewinnabsichten ausschließlich im Bereich der Unterhaltung und der Kultur tätig sind

Spenden dürfen nicht in bar erfolgen, da Barzahlungen nicht ausreichend rückverfolgt werden können und Geldwäsche begünstigen würden.

Eine Übersicht über alle konkreten Projekte, die italienweit unterstützt werden können, findet sich auf dem nationalen Art-Bonus-Portal.

Höchstbeträge der Steuergutschriften

Bei Privaten darf die Steuergutschrift maximal 15% des besteuerbaren Jahreseinkommens ausmachen.

Beispiel: Eine Person hat ein Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro. Die Steuergutschrift kann maximal 15.000 Euro ausmachen. Jedes Jahr kann diese Person also für Spenden bis zu 23.077 Euro (15.000/65%) Steuergutschriften in Anspruch nehmen.

Für Unternehmen und unternehmerische tätige Personen gilt für die Steuergutschriften ein Limit von 5 Promille des Jahresumsatzes.

Beispiel: Ein Unternehmen hat einen Jahresumsatz von 20 Millionen Euro. Eine Steuergutschrift darf folglich maximal 100.000 Euro ausmachen. Jedes Jahr kann das Unternehmen also bis zu 153.846 Euro (100.000 / 65%) spenden und die entsprechenden Steuergutschriften in Anspruch nehmen.

Wie wird der Steuerbonus geltend gemacht?

Die Steuergutschrift wird in drei gleich hohe Beträge aufgeteilt und wird über drei Jahre hinweg von der geschuldeten Steuer abgezogen.

  • Wer sein Einkommen aus einer unternehmerischen Tätigkeit bezieht, kann den Steuerbonus für einen Steuerausgleich nutzen.
  • Natürliche Personen und Körperschaften, die keine Handelstätigkeit ausüben, können die Steuergutschrift bei der Steuererklärung zum Abzug bringen.

Wenn Sie ein Projekt unterstützen möchten, treten Sie direkt mit dem/der Begünstigten in Kontakt und vereinbaren Sie die Auszahlungsdetails. Nach erfolgter Spende erhalten Sie eine Quittung, auf der als Zahlungsgrund "Art Bonus - [Begünstigte/r] - [Gegenstand der Spende]" vermerkt ist. Mit dieser Quittung können Sie die Steuerbegünstigung geltend machen.

Nähere Informationen zum Art Bonus und den Modalitäten finden sich auf der staatlichen Seite www.artbonus.gov.it (in italienischer Sprache).

Auf dem Portal können Sie auch eine Bestätigung Ihrer Spende für den persönlichen Gebrauch anfordern und - falls gewünscht - die Zustimmung dazu geben, dass Ihr Name auf der Liste der Mäzeninnen und Mäzene eingetragen wird, die mit ihrer Spende die Kultur und die Kulturgüter Italiens unterstützt haben.

Art-Bonus-Projekte der Gemeinde Sarntal

Bauliche Anpassung Turm „Kränzelstein“ - Restaurierung der Fassaden

geplante Gesamtausgaben: 169.084,82 Euro (Beschreibung auf der Plattform)

bis jetzt gesammelte Beiträge: 0,00 Euro

Wenn Sie mehr über das Projekt erfahren oder spenden wollen, wenden Sie sich bitte an das Generalsekretariat der Gemeinde.

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