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Aufgrund einer Änderung der nationalen Bestimmungen im Bereich der Abfälle, sind die von Betrieben (Gastgewerbe, Mensen usw.) produzierten Speiseöle und Bratfette ab 01.01.2024 nicht mehr dem Hausmüll gleichgestellte Sonderabfälle. Die Folge dieser gesetzlichen Änderung ist, dass diese Speiseöle und Bratfette nicht über den öffentlichen Sammeldienst abgeholt und entsorgt werden dürfen.
Die Betriebe müssen zukünftig selbst für eine gesetzeskonforme und fachgerechte Entsorgung der Altöle und Bratfette mittels spezialisierter Unternehmen Sorge tragen.
Der zuständige Referent
Bernhard Thaler
29.12.2023 08:30