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Elektronische Identitätskarte (EIK)

Wer kann sie beantragen
Antragsberechtigt sind alle Bürger, die im Besitz eines verfallenen, beschädigten, verlorenen oder gestohlenen Ausweises sind. Der Antrag zur Ausstellung kann 6 Monate vor dem Verfallsdatum gestellt werden.

Gültigkeit
Die Gültigkeit der EIK ist je nach Alter unterschiedlich:

  • 3 Jahre für Kinder bis zum 3. Lebensjahr;
  • 5 Jahre zwischen dem 3. und dem 18. Lebensjahr;
  • 10 Jahre ab der Volljährigkeit;

Die bisher in Papierform ausgestellten Identitätskarten bleiben bis zum Verfallsdatum gültig. Es werden keine elektronischen Identitätskarten wegen Wohnsitz- bzw . Adressenänderung ausgestellt.

Antragstellung und Ausstellungszeiten
Im Gegensatz zum Papierausweis wird die elektronische Identitätskarte nicht vom Meldeamt gedruckt. Das Amt nimmt die Daten der Bürger entgegen, die für den Druck des Ausweises erforderlich sind (Lichtbild, Unterschrift, Fingerabdruck, evtl. Willenserklärung zur Organ- und Gewebespende) und stellt eine Empfangsbestätigung des vorgelegten Antrages aus.
Der Antrag wird dann an die Staatsdruckerei und Münzprägeanstalt übermittelt, welche die EIK druckt und sie mittels Einschreiben der Gemeinde zustellt. Die Bürger sollten die Identitätskarte innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Antragstellung erhalten. In der Zwischenzeit gilt die Empfangsbestätigung als gültiges Identifizierungsdokument im Inland.

Spesen
Die Kosten der EIK belaufen sich auf insgesamt 22,00 €, einschließlich Versandkosten

Bei Antragstellung mitzubringen

Minderjährige
Für die Minderjährigen wird der Antrag von den Eltern gestellt, die zusätzlich zu den oben aufgelisteten Unterlagen auch die Zustimmungserklärung für die Ausreise des/der Minderjährigen abgeben. Die Anwesenheit der Minderjährigen ist ab 12 Jahren erforderlich. Kann ein Elternteil nicht persönlich erscheinen, ist es möglich, eine Erklärung zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweises dem Meldeamt zu übermitteln bzw. vom anderen Elternteil vorgelegt werden. Die Unterschrift und der Fingerabdruck von Minderjährigen sind erst ab dem 12. Lebensjahr erforderlich.

Organspende
Bei der Ausstellung der EIK haben volljährige Bürger die Möglichkeit, die Willenserklärung zur Organ-, Gewebe- und Stammzellenspende abzugeben. Genauere Informationen findet man auf der Internetseite:
http://www.provinz.bz.it/gesundheit-leben/gesundheit/kampagnen/spende-leben-dona-vita.asp

Ausstellung der Identitätskarte in Papierformat

Die Ausstellung der Identitätskarte in Papierform ist nur mehr in folgenden Fällen möglich:

  • nachgewiesene Notwendigkeit der sofortigen Ausstellung eines Ausweises;
  • für Bürger, bei denen eine Nichtübereinstimmung in den Datenbanken des Meldeamtes, des Steuermeldeamtes (Anagrafe Tributaria) und des INA (Indice Nazionale delle Anagrafi) aufscheint und diese nicht kurzfristig richtiggestellt werden kann;
  • für italienische Bürger, die im Ausland ansässig sind und im AIRE (Melderegister der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger) eingetragen sind;
     

Zuständig