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Öffentliche Veranstaltungen

Wer an einem öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Ort eine Veranstaltung abhalten will, muss vorher die Veranstaltung melden bzw. um eine Bewilligung ansuchen. 


Öffentliche Veranstaltungen in Räumlichkeiten

Für öffentliche Veranstaltungen, die in gemeindeeigenen Räumlichkeiten oder in privaten Räumlichkeiten (z. B. Gastbetrieb) abgehalten werden, deren Eignung durch die Gemeinde bereits festgestellt wurde, muss mindestens 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung eine zertifizierte Meldung über die Tätigkeitsaufnahme im Lizenzamt hinterlegt werden. Eine Kopie der Meldung wird dem Veranstalter übermittelt und gilt als Bewilligung. Falls für die Räumlichkeit noch keine Eignung seitens der Gemeinde ausgestellt wurde, ist die Meldung 30 Tage vorher einzureichen.  


Öffentliche Veranstaltungen im Freien

Für öffentliche Veranstaltungen im Freien muss mindestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung um eine Bewilligung mit Stempelmarke angesucht werden. Sollte die Bewilligung digital ausgefüllt und per E-Mail übermittelt werden, ist die Erklärung hinsichtlich der Einzahlung der Stempelsteuer auszufüllen und beizulegen. 

Bei mehr als 500 Teilnehmer:innen muss der Veranstalter, eventuell mit Hilfe eines Technikers, die Veranstaltung auf dem vom Südtiroler Sanitätsbetrieb bereitgestellten Portal „Gestione Assistenza Manifestazioni ed Eventi Sportivi“ (GAMES) https://games.sabes.it zur automatischen Berechnung der Risikostufe anmelden. Die vom GAMES-Portal erstellte Bescheinigung über die Freigabe der Veranstaltung, der MOGESS-Rettungsdienstplan und dessen Bewertungsergebnis gemäß den Absätzen 9 und 10 sind vom Veranstalter zusammen mit dem Antrag auf Erteilung der Bewilligung bei der Gemeinde einzureichen. Die Bewilligung kann nur erteilt werden, wenn die Veranstaltung über das GAMES-Portal freigegeben wurde.

Folgende Dokumente bzw. Unterlagen sind dem Ansuchen beizulegen:

  • Lageplan, aus dem genau hervorgeht, wo die öffentliche Veranstaltung stattfinden soll, mit Angabe der Standorte von Ausschank, Küche, Sitzplätze und WCs;
  •  Schriftliche Bestätigung, dass den Teilnehmer*innen an der öffentlichen Veranstaltung ab 22.00 Uhr ein Shuttleservice zur Verfügung steht.
  • Bei mehr als 500 Teilnehmer:innen: die vom GAMES-Portal erstellte Bescheinigung über die Freigabe der Veranstaltung, der MOGESS-Rettungsdienstplan und dessen Bewertungsergebnis gemäß den Absätzen 9 und 10;

Folgendes muss bei Aushändigung der Bewilligung seitens des Veranstalters hinterlegt werden:

  • Einzahlungsbestätigung der anfallenden Vermögensgebühr (falls öffentlicher Grund besetzt wird);
  • Zirkularscheck über 500,00 Euro als Kaution, der bei allfälligen Schäden oder nicht ordnungsgemäßer Hinterlassung des Veranstaltungsortes einbehalten wird (falls öffentlicher Grund besetzt wird);
  • Stempelsteuer zu 16,00 Euro für die Bewilligung.


Öffentliche Veranstaltungen, welche vom Amt für Aufsicht und Beratung der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol genehmigt werden

Für übergemeindliche öffentliche Veranstaltungen muss bei der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, Amt für Aufsicht und Beratung, um eine Bewilligung angesucht werden.


Veranstaltungen in Lokalen über die Sperrstunde

Die Speise- sowie die Beherbergungsbetriebe mit angeschlossenem Restaurant dürfen anlässlich einer Feier mit geladenen Gästen eine zusätzliche Öffnungszeit einplanen; diese muss jedoch 5 Tage vor dem betreffenden Tag dem Bürgermeister mitgeteilt werden (Meldung einer geschlossenen Feier). Bei Eintritt der allgemeinen Sperrstunde muss der Gastbetrieb für die Öffentlichkeit geschlossen werden. 


Zuständig