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Schlachttage: Donnerstag und Montag
Ab 11. November und bis Mitte Februar 2025 treten folgende Änderungen in Kraft:
Schlachtungen werden nur nach vorheriger Anmeldung in der Gemeinde (Tel. +39 0471 623449 oder E-Mail allgemeine.dienste@gemeinde.sarntal.bz.it.) angenommen. Sollten angemeldete Schlachtungen abgesagt werden, sind die bereits vorgemerkten Tiere mindestens 3 Tage vorher abzumelden, andernfalls wird eine Gebühr von 25,00 € verrechnet.
Nicht angemeldete Tiere werden nur bei genügend freier Tageskapazität angenommen. Dafür wird ein Aufpreis von 50% auf die normalen Schlachtgebühren berechnet.
Wichtig: Es werden nur saubere Tiere angenommen. Formulare "Mod. 4" sind im Schlachthof nicht mehr erhältlich. Das Modell kann im digitalen Stallregister ausgefüllt werden. Transportscheine für Eigentransport sind im Schlachthof erhältlich.
In den Gebühren inbegriffen ist die Schlachtung, die Entsorgung der Schlachtabfälle, die tierärztliche Beschau und die Lagerung im Kühlraum für 5 Tage (ab Schlachttag); danach werden 5,00 €/Tag berechnet.
Gebühren für Schlachtungen:
Für Notschlachtungen werden 400,00 € verrechnet. Dies aufgrund der anfallenden Kosten für die Fleischbeschau durch den Landesveterinärdienst, für die gesetzlich vorgeschriebenen Laboruntersuchungen, sowie für die Aufbewahrung der Fleischkörper. Sollte das Fleisch nach den Untersuchungen nicht zum Verzehr freigegeben werden, werden zusätzlich noch Entsorgungskosten von 1,50 € -2,00 € pro Kilo berechnet.
Informationen für den Tierkadavercontainer (Öffnungszeiten Dienstag, Mittwoch, Freitag jeweils von 8-10 Uhr):
Tarife für die Entsorgung der Tierkadaver
Tierärztlicher Dienst
Amtstierärztin: Dr. Silvia Knoflach
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